Tipp # 3 / 2024
Entlastung für Familien:
Neues Steuergeschenk in Zürich ab Steuerjahr 2024
Hallo liebe Familien!
Heute haben wir tolle Neuigkeiten für euch, die das Familienleben in Zürich und in der ganzen Schweiz ein bisschen einfacher machen werden. Ab dem 1. Januar 2024 gibt es eine wichtige Änderung bei den Steuerabzügen, die vor allem Eltern freuen wird, die ihre Kinder extern betreuen lassen.
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Mehr Abzüge sind möglich für die Betreuung von Kindern
Zunächst einmal gibt es eine signifikante Erhöhung der Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten ab Steuerjahr 2024. Bei der Staatssteuer vom Kanton Zürich könnt ihr nun bis zu CHF 25’000 pro Kind für die Kosten der Fremdbetreuung eurer Kinder abziehen.
Noch besser: Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Maximalabzug sogar CHF 25’500 pro Kind. Mit dieser Erhöhung könnt ihr nicht nur Geld sparen, sondern auch die bestmögliche Betreuung für eure Kinder sicherstellen, ohne zu tief in die Tasche greifen zu müssen.
Wichtig: Belege nicht vergessen!
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vorgehensweise bei der Steuererklärung. Um von den (höheren) Abzügen profitieren zu können, müsst ihr alle Ausgaben für die Kinderbetreuung detailliert und vollständig nachweisen. Das heisst, ihr solltet euch rechtzeitig darum kümmern, dass ihr von eurer Kita oder Betreuungseinrichtung eine jährliche Aufstellung der Betreuungskosten bekommt. Diese Belege sind wichtig, um die höheren Abzüge geltend machen zu können.
Voraussetzungen
Der Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten ermöglicht es, belegte Ausgaben für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren, die im gleichen Haushalt leben und von der steuerpflichtigen Person unterhalten werden, steuerlich abzuziehen.
Kinderbetreuungskosten durch Dritte sind für die steuerpflichtigen Personen nur dann absetzbar, wenn eine direkte kausale Beziehung besteht zwischen der Notwendigkeit der Kinderbetreuung und der Erwerbstätigkeit, einer Ausbildung oder einer Erwerbsunfähigkeit beider Elternteile, die sie gleichzeitig an der Betreuung hindert. Zum Beispiel sind Ausgaben für eine Kita steuerlich nicht abzugsfähig, wenn ein Elternteil keine Erwerbseinkünfte hat.
Fazit
Diese Änderungen sind eine wunderbare Chance für alle Eltern, sich finanziell ein wenig zu entlasten. Nutzt die Gelegenheit und sichert euch diesen wichtigen finanziellen Vorteil. Denkt daran, alle notwendigen Belege rechtzeitig zu sammeln, damit ihr bei der nächsten Steuererklärung bereit seid.
Wir hoffen, diese Informationen helfen euch weiter und sorgen für ein bisschen mehr Erleichterung im Familienalltag.
Teilt diese Neuigkeiten gerne mit anderen Familien, die ebenfalls von diesen Änderungen profitieren könnten. Und wie immer, wenn ihr Fragen habt oder Unterstützung braucht, sind wir hier, um euch zu helfen.
Limiten für andere Kantone könnt ihr ebenso bei uns abfragen!
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